Therapie statt Strafe
Das Gericht hat die Möglichkeit, Personen die aufgrund ihrer Suchterkrankung straffällig wurden, eine Weisung/ Auflage zu gesundheitsbezogenen Maßnahmen (§ 11 SMG Abs 2 Z1-5) zu geben. Dies wird häufig „Therapie statt Strafe“ genannt. Die betroffenen Personen erhalten die Chance ihre Suchterkrankung zu behandeln und künftige Kriminalität zu verhindern.
Wir sind eine vom Gesundheitsministerium nach dem Suchtmittelgesetz anerkannte Einrichtung und bieten für Klientinnen und Klienten mit gerichtlicher Auflage ambulante Behandlungen gemäß § 11 SMG Abs. 2 Z 2 (ärztliche Behandlung einschließlich der Entzugs- und Substitutionsbehandlung) und 4 (Psychotherapie) an.
Unsere Behandlung umfasst wöchentliche Therapiesitzungen und monatliche Harnkontrollen. Medizinische Behandlung und sozialarbeiterische Betreuung finden nach Bedarf statt.
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Montag – Freitag: 09:00-14:00 (ausgenommen Feiertage)
Erstgespräche in der Haft
In der Justizanstalt Josefstadt führen wir auf Anfrage (via „11er Zettel“, Psychologischen Dienst, Anwältinnen und Anwälte, etc.) regelmäßig Haftbesuche durch. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, stellen wir eine Therapieplatzzusage aus. Diese senden wir direkt an das zuständige Gericht und gegebenenfalls auch an den Anwalt/ die Anwältin.
Für Insassinnen und Insassen anderer Justizanstalten (auch außerhalb Wiens) sind wir stets um Lösungen bemüht! Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail, wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die für Sie möglichen Optionen erarbeiten.